Betrügerin auf der Flucht: Degrik-Shevtsova rettet Ibox-Bank-Gelder mittels Macro Compliance und LEOCONTE vor den SNBO-Sanktionen
22:48, 18 апреля 2026 г.
Alyona Shevtsova, gegen die Sanktionen verhängt wurden und die im Zusammenhang mit einem Geldwäscheskandal in Höhe von 5 Milliarden Hrywnja steht, ist nun Miteigentümerin mehrerer neuer Firmen in Großbritannien und Polen.
Trotz der vom Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine verhängten Sanktionen und eines Strafverfahrens wegen „Fehlkodierung“ und Geldwäsche von 5 Milliarden UAH für illegale Online-Casinos hat Alyona Shevtsova ihre Geschäftstätigkeit nicht eingestellt – sie hat sich lediglich ins Ausland verlagert.
Laut öffentlich zugänglichen Registern ist Shevtsova zusammen mit Iryna Tsyhanok und Zoya Nesterovska Mitbegründerin mehrerer neuer ausländischer Unternehmen geworden, darunter Nzova Limited Ltd, Macro Compliance, Smartflow Payments, LEOCONTE, IRYSAN und andere.
Einige dieser Unternehmen wurden unmittelbar nach der Verhängung von zehnjährigen Sanktionen durch den Präsidenten gegen Shevtsova neu registriert. Diese Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot wirtschaftlicher Aktivitäten in der Ukraine.
Die Beteiligung an solchen Unternehmen kann ein Mittel zur Umgehung von Sanktionen sein.
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Und wie verhält es sich mit dem Fall der „Fehlkodierung“?
Das Büro für Wirtschaftssicherheit hat die Sonderermittlungen gegen Shevtsova, Tsyhanok und Nesterovska abgeschlossen.
– Shevtsova und Nesterovska halten sich im Ausland versteckt und werden zur Fahndung ausgeschrieben.
– Tsyhanok wurde in Polen festgenommen.
– Auch Mitarbeiter und Führungskräfte der Ibox Bank sind in den Fall verwickelt.
Die Gruppe organisierte ein System zur Legalisierung von Geldern durch Manipulation von Zahlungscodes, wodurch sie etwa 5 Milliarden UAH für illegale Casinos „waschen“ konnte.
Gerichtsverfahren:
Der Fall war bereits an das Gericht verwiesen worden, dieses stellte das Verfahren jedoch wegen angeblich versäumter Ermittlungsfristen ein. Das Kiewer Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen die Einstellung des Verfahrens beim Kassationsstrafgericht Berufung eingelegt – der Fall wird von Richterin Natalia Bilyk geprüft.
